Ein Arbeitsverhältnis wird in der Regelung durch eine Kündigung beendet. Dadurch wird das Dauerschuldverhältnis durch ein einseitiges Rechtsgeschäft aufgelöst.
Man kann im Falle der Kündigung zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen unterscheiden. Wird einer der Parteien durch eine ordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag losgelöst, ist eine Frist einzuhalten. Im Falle der außerordentlichen Kündigung gilt das Arbeitsverhältnis mit Zustellung der Kündigung als beendet. Jedoch ist zu beachten, dass diese Form der Kündigung nur rechtskräftig ist, wenn der Kündigende einen wichtigen Grund für die Kündigung darlegen und begründen kann.
In § 621 BGB finden sich die Fristen für das Dienstverhältnis, in § 622 BGB für das Arbeitsverhältnis und in § 573c BGB für das Wohnungsmietverhältnis. In jedem Fall dürfen die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Diese finden Anwendung, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für eine Arbeitsdauer von mindestens zehn Jahre beschäftigt.
Kommt es zu einer Kündigung, stellen sich die Betroffenen vor allem im Fall
- von Auszahlungen bestehender Urlaubsansprüche,
- eines Anspruches auf Arbeitslosengeld,
- eines Anspruches auf Abfindung in Form eines Abwicklungsvertrages,
- einer Anfechtung der Kündigung,
- eines Anspruches auf ein Dienstzeugnis
- von Boni und Sonderzahlungen,
- eines bestehenden Urlaubsanspruches
- einer Dienstfreistellung und Zahlung des vollen Entgelts und
- im Fall einer Wettbewerbsbeschäftigung
viele rechtliche Fragen, die für einen Laien kompliziert zu lösen sind.
Diese Seite soll Ihnen die Arten einer Kündigung und die daraus entstehen Folgen und möglichen Ansprüche aufzeigen.